Arbeitnehmererfindung/A/Arbeitnehmererfinderrecht

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Nach deutschem Patentrecht hat grundsätzlich der Erfinder das Recht auf das Patent. Im Falle einer (Dienst-)Erfindung vom Arbeitnehmer gestaltet es sich anders.

Sollten Sie etwas „auf der Arbeit erfunden“ haben, so hat erstmal der Arbeitgeber das Recht auf eine Anmeldung und wirtschaftliche Verwertung des Patents. Sollte der Arbeitgeber das Patent in Anspruch nehmen, geht das Recht an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.

Sie als Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese angemessene Vergütung lässt sich grob kalkulieren, es wird jedoch nie ein genauer Prozentsatz oder Betrag festgesetzt.

Lesen Sie dazu auch mehr im Eintrag „Arbeitnehmererfindung


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