Arbeitnehmererfindung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Marke kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie gehört zur Kategorie „Geistiges Eigentum“ und ist rein rechtlich ein Warenzeichen, ein Name, Zeichen oder Symbol, das das Produkt und/oder die Dienstleistung und Ihre Einmaligkeit ausdrückt.
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Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat. Laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Diensterfindung, der Arbeitnehmer dagegen lediglich einen ausgleichenden Anspruch auf Vergütung.  
  
Die Unverwechselbarkeit ist eine ausschlaggebende Eigenschaft, Sie würden sonst Gefahr laufen, dass Ihre Markenanmeldung zurückgewiesen wird!
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In diesem Wiki erfahren Sie mehr über alle Begriffe, die mit der Arbeitnehmererfindung zu tun haben. Sie können auch gezielt nach einem Begriff suchen, um eine Erklärung zu erhalten.
Jeder kann eine Marke anmelden. Zu den populärsten zählen Wort- und Bildmarken, aber auch Zahlen, Abbildungen und sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden.
 
  
 
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 12:55 Uhr

Herzlich Willkommen in der Rubrik "Arbeitnehmererfindung"

Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat. Laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Diensterfindung, der Arbeitnehmer dagegen lediglich einen ausgleichenden Anspruch auf Vergütung.

In diesem Wiki erfahren Sie mehr über alle Begriffe, die mit der Arbeitnehmererfindung zu tun haben. Sie können auch gezielt nach einem Begriff suchen, um eine Erklärung zu erhalten.

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