Patente/P/Product by Process Anspruch

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Ein Product-by-Process-Anspruch kennzeichnet ein beanspruchtes Erzeugnis durch Merkmale des Verfahrens zu seiner Herstellung.

Dabei muss es unmöglich sein, das beanspruchte Erzeugnis anders als anhand seines Herstellungsverfahrens (zum Beispiel Ausgangsstoffe oder Behandlungsprozesse) zu definieren. Und natürlich muss das beanspruchte Erzeugnis Anforderungen zur Patentierbarkeit erfüllen.

Im Patentrecht sind Product-by-Process-Ansprüche nicht leicht zu erwirken. Denn § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG sieht einen unmittelbaren Erzeugnisschutz gesetzlich bereits vor, auch für einen Anspruch, der durch ein Verfahrenspatent erwirkt wurde.