Patente/P/Patentanwalt

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten, national oder international, auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes. Darunter fallen Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge.

Patentanwälte sicher nicht nur die Technik der Zukunft, sie denken und handeln grenzüberschreitend: Der Schutz von Innovationen, Marken und Design in Europa oder international gehört auch für viele kleine und mittlere Unternehmen inzwischen zum Alltag.

Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, müssen Patentanwälte eine der längsten Ausbildungen in Deutschland absolvieren. Die ca. 3.500 bundesdeutschen Patentanwälte sind Ingenieure oder Naturwissenschaftler (z. B. Chemie, Physik, Biologie) mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Architektur, Metallurgie etc.) an einer wissenschaftlichen Hochschule, Industriepraxis und einer dreijährigen juristischen Ausbildung.

Mehr zum Berufsbild des Patentanwalts finden Sie in der Infobroschüre der Patentanwaltskammer.


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