Patente/G/Gewerbliche Anwendbarkeit

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Die „gewerbliche Anwendbarkeit“ ist eine der drei Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Patentierung einer Erfindung. Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet (einschließlich der Landwirtschaft) hergestellt oder benutzt werden kann.

Der Begriff "Gewerbe" entspricht der üblichen Definition der Rechtsprechung, er ist also: Eine fortgesetzte, selbständige, erlaubte, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit einschließlich der Urproduktion mit Ausnahme der freien Berufe.


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