Patente/E/Erfindung und Entdeckung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine Entdeckung betrifft etwas zur Zeit der Entdeckung bereits Vorhandenes, das aber bislang unbekannt war. Dadurch hat sich jedoch infolge der Entdeckung nichts geändert. Beispiel: Schwerkraft, chemischer Stoff, Pflanzen- oder Tierarten.

Eine Erfindung dagegen betrifft etwas, was bisher nicht dagewesen ist. Sie steht aber mit bereits Bekanntem in Zusammenhang; sie tritt also nicht als etwas völlig Neues auf. Es werden an bekannten Dingen sich positiv auswirkende Veränderungen vorgenommen, so dass sich ihre Wirkung qualitativ oder quantitativ verbessert.


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