Marken/W/Wortmarke

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Die Wortmarke ist, gemeinsam mit der Bildmarke, eine der am häufigsten angemeldeten Marken. Sie darf ausschließlich aus Zeichen, wie unter anderem Wörtern, Personennamen, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen.

Diese müssen Unterscheidungskraft besitzen. Das bedeutet, dass sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§3 Abs. 1 MarkenG). Die Wortmarke muss kein existierendes oder aussprechbares Wort sein. Abkürzungen und Fantasieworte sind auch erlaubt z.B. BMW, Coca Cola.

Der Schutz der Wortmarke gilt für alle üblichen Schreibweisen. Auch Änderungen an Schriftart, -farbe oder Änderung der Groß-Klein-Schreibung, Kursiv oder Ähnliches lassen den Wortmarkenschutz bestehen.


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