Marken/V/Verlaengerungsgebuehr
Um den Schutz seines gewerblichen Rechtsschutz aufrecht zu erhalten, muss man jährliche Verlängerungsgebühren bezahlen. Bei Patenten ist dies bspw. ab dem dritten Jahr jedes Jahr zu tätigen, bei Marken nur alle zehn Jahre.
Auflistung der (Verlängerungs-)Gebühren für Patente, Marken und eingetragene Designs:
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