Marken/U/Unternehmenskennzeichen
Unternehmenskennzeichen sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden.
Wenn diese Zeichen unterscheidungskräftig sind, besteht der Schutz ab ihrer Benutzung. Andernfalls kann die Marke auch durch Benutzung, kraft Verkehrsgeltung, Schutz erlangen.
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