Marken/U/Unionsmarke

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Die Unionsmarke ist eine eingetragene Marke, die nicht nur nationalen Schutz bietet, sondern im gesamten EU-Raum. Bis zum 23. März 2016 hieß sie Gemeinschaftsmarke, beide Begriffe stehen jedoch für dasselbe.

Der offensichtliche Vorteil einer Unionsmarke(nanmeldung) ist, dass hier auf einen Schlag die Marke in 28 Staaten geschützt ist. Die Unionsmarke ersetzt dadurch den Aufwand, seine Marke in jedes der 28 Staaten anmelden zu müssen. Das ist nicht nur zeit-, sondern auch kostensparender.


Bei näherer Betrachtung gibt es aber auch Nachteile:

  • Anders als bei einem nationalen Schutz, bei dem Sie darauf achten müssen, dass Ihre Marke national unterscheidet werden muss, also in nur einem Land, gilt bei der Unionsmarke das "Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip". Das bedeutet, dass sobald in nur einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis bestehen sollte, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren.
  • Darüber hinaus müssen Sie bedenken, dass Sie es bei einer Unionsmarkenanmeldung mit deutlich mehr Konkurrenz zu tun haben. Dadurch erhöht sich die Störanfälligkeit (und letztlich die mögliche Ablehnung der Anmeldung) drastisch.
  • Für Anmelder, die ihre Marken in mehr als nur ein paar Nizza-Klassen schützen lassen möchten, sind die Kosten gestiegen: Möchten Sie Ihre Marke bspw. in drei Nizza-Klassen eintragen, so kostete es damals noch 900€ für alle drei Klassen. Seit der Umstellung von Gemeinschaftsmarke (GM) -> Unionsmarke (UM) würde Sie diese Anmeldung 1050€ kosten. Jede weitere Klasse kostet -wie vorher auch- 150€ pro weitere Klasse.


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