Marken/U/Unionsgewaehrleistungsmarke

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Mit der Unionsmarkenverordnung wurde unter anderem die Unionsgewährleistungsmarke eingeführt.

Um eine Unionsgewährleistungsmarke zu sein, muss der Inhaber der Marke bestimmte Eigenschaften seiner Marke gewährleisten. Material, Art und Weise der Herstellung der Waren oder der der Erbringung der Dienstleistungen, Qualität, Genauigkeit und mehr sind einzuhalten. Somit lassen sich diese Marken von solchen unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht.


Die Unionsgewährleistungsmarke ist im Zuge des Markenreformpakets vorgestellt worden. Weitere Informationen zum Markenreformpaket finden Sie in unserem Blog-Artikel:


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