Marken/T/TM und R

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Sowohl „TM“ oder ™ als auch R bzw. ® sind Kennzeichnungen, die man einer Marke anfügen kann. Sie bedeuten jedoch nicht das Gleiche!


TM oder auch steht für eine angemeldete, jedoch noch nicht erteilte Marke. Der „TM-Trend“ kommt aus den USA und schwappt immer mehr auf andere Länder über.

Die (Marken-)Anmeldung ist bereits geschehen, sie befindet sich jedoch noch im Überprüfungsprozess. Man darf einer Marke das Zeichen „TM“ nur dann anhängen, wenn sie noch nicht im amtlichen Register eingetragen ist.


® steht für „Registered“ und darf verwendet werden, wenn die Markenanmeldung erfolgreich war und sie ins amtliche Register aufgenommen wurde.

Das „®“ müssen Sie genau an der Stelle anbringen, an der Sie es auch bei der Anmeldung abgebildet haben. Für gewöhnlich ist das am Ende der Wort- oder Bildmarke.


Eine solche Kennzeichnung ist in Deutschland kein „Muss“. Für eine rechtserhaltende Nutzung ist es nicht notwendig. Das „Registered“-Zeichen signalisiert aber, dass Ihre Marke (eindeutig) geschützt ist und kann so Nachahmern verdeutlichen, dass ihnen eine Abmahnung bei unbefugter Nutzung drohen kann. Auch aus werblicher Sicht kann das „Registered“ einen positiven Einfluss haben.


Wichtiger Hinweis:

Verwendet man das Zeichen TM oder ® in Deutschland, ohne dass man eine Marke besitzt, dann ist dies wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden (BGH Urteil vom 26.02.2009 – I ZR 219/06 – Thermoroll (OLG Karlsruhe)).

In Deutschland würde eine solche Kennzeichnung eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen.


Einen passenden (englischsprachigen) Artikel finden Sie in unserem Blog:



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