Marken/M/Markenanmeldung

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Eine Marke kann von jedem mit inländischem Wohnsitz (selbst) angemeldet werden. Ausnahme: Wer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, muss die Anmeldung von einem inländischen Anwalt einreichen lassen.

Eine Marke wird über das Deutsche Patent- und Markenamt in München angemeldet. Die dazu passenden Formulare finden Sie hier. Inhaber einer Marke kann jede natürliche Person, aber auch jede juristische Person (GmbH, AG, e.V. etc.) und Personengesellschaften wie KG oder OHG sein. Von der Markenanmeldung ausgeschlossen sind Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Hier können jedoch die Gesellschafter gemeinsam als natürliche Person eine Marke anmelden.


Unabhängig davon, ob Sie nun eine nationale, EU- oder sogar weltweite Marke anmelden möchte, sei Ihnen eindringlich angeraten eine ausführliche (Marken-)Recherche durchzuführen. Dabei müssen Sie auch beachten, in welcher Klasse eine Marke eingetragen ist. Redet man von einer „Klasse“, so ist die „Nizza-Klassifikation“ gemeint. Es ist ein 45 Klassen-umfassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Die Recherche ist extrem wichtig und muss professionell ausgeführt werden, denn wer weiß – vielleicht ist Ihr (Firmen-)Name, das Logo oder Ihr Slogan bereits vergeben!?


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