Designs/N/Neuheitsschonfrist

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Die Neuheitsschonfrist ist eine Vergünstigung, die dem Entwerfer eines Designs eingeräumt wird, um den Markterfolg einschätzen zu können.

Als Entwerfer des Designs können Sie bis zu einem Jahr nach der erstmaligen Veröffentlichung ("Offenbarung") Ihres Designs Designschutz beantragen. Diese Jahresfrist wird "Neuheitsschonfrist" genannt. Eine Veröffentlichung des Designs bis zu 12 Monate vor der Anmeldung ist also nicht neuheitsschädlich.


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