Designs/A/Ausstellungspriorität

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine Ausstellungspriorität ist als eine Art „Voranmeldung“, die durch bereits zuvor getätigte Zurschaustellung erfolgt. Sollten Sie Ihr Design/Muster innerhalb von sechs Monaten vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag z.B. auf einer Ausstellung (Messe) gezeigt haben, für die das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt den Ausstellungsschutz bzw. die Ausstellungspriorität zugelassen hat, so können Sie für Ihr Design eine Ausstellungspriorität beantragen.


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