Arbeitnehmererfindung/F/Freie Erfindung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine andere, deutlich zu unterscheidende Art der Arbeitnehmererfindung ist die „freie Erfindung“. Bei der freien Erfindung handelt es sich um eine Erfindung, die der Arbeitnehmer losgelöst vom Unternehmen und seinem Aufgabenbereich gemacht hat. Soll heißen, dass Ihr Arbeitsumfeld, Ihre Ausbildung und Ihre Tätigkeit im Unternehmen nichts mit der Erfindung, die Sie (außerhalb Ihres Arbeitsplatzes) gemacht haben, zu tun haben.

Sind Sie also bspw. ein Pilot bei einer großen Airline und erfinden in Ihrer Freizeit eine Vorrichtung für eine Wasserdruckpumpe, die den Verbrauch um 50% reduzieren kann, so kann die Erfindung nicht auf Ihr Arbeitsumfeld und Ihre Ausbildung zurückzuführen sein. In diesem Falle greift nicht das Arbeitnehmererfindungsgesetz (das besagen würde, dass der Arbeitgeber ein Anspruch auf das Patent hat), sondern das Patentgesetz (das besagt, dass der Erfinder den Anspruch auf das Patent hat).


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